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Kriterien für ausländische Beteiligung

Das Board of Investment hat die Kriterien für ausländische Beteiligungen wie folgt festgelegt:

1 Bei Aktivitäten, die unter die Liste eins im Anhang des Foreign Business Act, B.E. 2542 fallen, müssen Thailänder mindestens 51 Prozent der Geschäftsanteile halten

2 Bei Aktivitäten, die unter die Listen zwei und drei im Anhang des Foreign Business Act, B.E. 2542 fallen, besteht keine Einschränkung bei ausländischen Geschäftsbeteiligungen

3 Das Board of Investment kann Begrenzungen für ausländische Beteiligungen nach eigenem Ermessen setzen


Quelle: Bekanntmachung des Board of Investment Nr. 2/2557 

Zuletzt aktualisiert: November 2015

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