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Investitionsfördermassnahmen und -kriterien

Kriterien zur Projektgenehmigung

Das Board of Investment schreibt folgende Kriterien für die Projektgenehmigung vor:

  1. Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-, Industrie-und Dienstleistungssektoren
    1. Der Mehrwert des Projekts muss mindestens 20 Prozent des Umsatzes betragen. Ausnahmen sind Projekte in der Landwirtschaft und landwirtschaftliche Produkte, elektronische Produkte und Teile und Coil Center, welche den Mehrwert von mindestens 10 Prozent des Umsatzes haben müssen
    2. Im Rahmen des Projekts muss moderne Technologie verwendet werden
    3. Neue Maschinen müssen im Projekt verwendet werden.

    4. Gebrauchte Maschinen dürfen im Projekt verwendet werden unter der Maßgabe, dass sie aus dem Ausland importiert werden und folgenden Kriterien entsprechen:
      1. Im Falle dass die gebrauchten Maschinen nicht älter als fünf Jahre sind, gezählt ab dem Herstellungsjahr bis zum Jahr der Einfuhr, dürfen sie im Projekt verwendet werden und die Kosten der Maschinen werden als Investition betrachtet und bei der Berechnung der Körperschaftssteuerbefreiungsgrenze berücksichtigt. Allerdings werden die Einfuhrabgaben nicht erlassen. Die gebrauchten Maschinen müssen ein Leistungszertifikat von vertrauenswürdigen Institutionen erhalten, welche die Effizienz, Umweltbelastung, Energienutzung und den beizulegenden Zeitwert der Maschinen belegen.
      2. Im Falle dass die gebrauchten Maschinen mehr als fünf aber nicht mehr als zehn Jahre alt sind, gezählt ab dem Herstellungsjahr bis zum Jahr der Einfuhr, dürfen lediglich die Pressen im Projekt verwendet werden und die Kosten der Pressen werden als Investition betrachtet und bei der Berechnung der Körperschaftssteuerbefreiungsgrenze berücksichtigt. Allerdings werden die Einfuhrabgaben nicht erlassen. Die gebrauchten Maschinen müssen ein Leistungszertifikat von vertrauenswürdigen Institutionen erhalten, welche die Effizienz, Umweltbelastung, Energienutzung und den beizulegenden Zeitwert der Maschinen belegen.
      3. Gebrauchte Maschinen im Rahmen von See- und Luftfahrtaktivitäten und gebrauchte Guss- und Pressformen, die über 10 Jahre alt sind, gezählt ab dem Herstellungsjahr bis zum Jahr der Einfuhr, dürfen, wenn sie angemessen sind, in den Projekten verwendet werden und die Kosten dieser Maschinen werden als Investition betrachtet und bei der Berechnung der Körperschaftssteuerbefreiungsgrenze berücksichtigt und die Einfuhrabgaben werden erlassen. Die Kriterien werden im Details vom Board of Investment vorgegeben.
  2. Umweltschutz
    1. Angemessene und effiziente Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz der Umweltqualität und zur Reduzierung der Umweltbelastung müssen ausgeführt sein. Das Board of Investment wird den Standort des Projektes sowie den Umgang mit Umweltverschmutzungen von Projekten mit Umweltverschmutzungstendenzen besonders berücksichtigen.
    2. Bei bestimmten Projektarten und –größen oder bei bestimmten Aktivitäten sind diese verpflichtet, einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (Environmental Impact Assessment Report) einzureichen, welcher den relevanten Umweltschutzgesetzten und –regulierungen oder Kabinettsbeschlüssen entsprechen muss.
    3. Projekte, die in Rayong liegen, müssen der Bekanntmachung des Board of Investment Nr. Por 1/2554 vom 2. Mai 2011 über industrielle Förderungsmaßnahmen in Rayong entsprechen
  3. Investitionsmindestbetrag und Durchführbarkeit von Projekten
    1. Die minimale Investition (exkl. Grundstückosten und Betriebskapital) von einzelnen Projekten muss 1 Million Thai Baht betragen, sofern nichts anderes auf der Liste der förderungsfähigen Aktivitäten im Anhang angegeben ist.


      Die minimale Investition (exkl. Grundstückosten und Betriebskapital) von wissensbasierten Dienstleistungsprojekten bezieht sich auf die minimalen jährlichen Ausgaben für Gehälter des Personals , wie auf der Liste der förderungsfähigen Aktivitäten im Anhang angegeben ist.

    2. Bei neuen Projekten darf der Verschuldungsgrad das Verhältnis drei zu eins nicht überschreiten. Bei Erweiterungsprojekten wird der Verschuldungsgrad von Fall zu Fall bewertet.
    3. Bei Projekten mit einer Investition (exkl. Grundstückosten und Betriebskapital) von mindesten 750 Millionen Baht muss der vom Board vorgegebene Durchführbarkeitsbericht eingereicht werden.

Quelle: Bekanntmachung des Board of Investment Nr. 2/2557 

Zuletzt aktualisiert: November 2015

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