Zweiter Schritt:
Action Required After the Investment Promotion Certificate is Issued
Notwendige Maßnahmen nach einer Projektförderungsgenehmigung
Nachdem ein Projekt genehmigt worden ist, benachrichtigt das BOI den Anleger innerhalb von 15 Tagen und unterrichtet ihn detailliert über die gewährten Bedingungen, Vorrechte und Vorteile. Diese Benachrichtigung enthält ein Antragformular für die Förderungsurkunde. Innerhalb von sechs Monaten nach Akzeptieren der Bedingungen, muß der Antragsteller eine Firma errichtet und die entsprechende Dokumentation beim BOI eingereicht haben. Innerhalb von 10 Tagen nach Empfang aller Dokumentationen, stellt das BOI die Föderungsurkunde aus.
Innerhalb von sechs Monaten nach Empfang der Förderungsurkunde muß die Firma ihr Projekt beginnen. Innerhalb von 30 Monaten muß die Firma Maschinerie und Ausstattungen importiert und auf den Standort gebracht haben, um von einer Reduzierung oder Befreiung von Steuer und Einfuhrzoll Gebrauch machen zu können. Innerhalb von 36 Monaten muß der Bau fertiggestellt sein. Maschinerie und Austattungen müssen installiert sein, und die Fabrik muß in Betrieb genommen werden können.
Mindestens 15 Tage vor Inbetriebnahme, muß die Firma das BOI benachrichtigen, damit es die Anlage inspizieren und eine offizielle Erlaubnis für die Inbetriebnahme ausstellen kann.
Alle sechs Monate muß die Firma beim BOI einen Bericht einreichen. Zudem muß ein Jahresbericht eingereicht werden, damit das BOI feststellen kann, ob den Bedingungen der Förderung nachgekommen wird.